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   VGH Bayern, 26.07.1979 - 3 B-324/79   

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VGH Bayern, 26.07.1979 - 3 B-324/79 (https://dejure.org/1979,27161)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.1979 - 3 B-324/79 (https://dejure.org/1979,27161)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 1979 - 3 B-324/79 (https://dejure.org/1979,27161)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hilfsmittel bei Prüfungen - Verspätete Beschaffung von Hilfsmitteln

 
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  • BVerwG, 19.09.1978 - 7 B 19.78

    Chancengleichheit im Prüfungsverfahren - Prüfungsbedingungen - Hilfsmittel -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.1979 - 3 B-324/79
    Er gebietet, die Prüfung für alle Prüflinge unter möglichst gleichmäßigen Voraussetzungen abzuhalten und damit allen Prüflingen objektiv gleiche Prüfungschancen einzuräumen odernegativ formuliertdie Prüflinge nicht vor unterschiedliche Prüfungsbedingungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1969 , BVerwGE 31, 190; Urteil vom 13.10.1972 , BVerwGE 41, 37; Beschluß vom 19.09.1978 , BayVBl. 79, 58; BayerVerfGH, Entscheidung vom 17.10.1963, VerfGH 16, 101/108; BayVGH Urteil vom 23.02.1973, VGH n. F. 26, 108).

    Dieser Sachverhalt ist nicht anders zu beurteilen als der dem bereits zitierten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.1978 (a.a.O.{{{ , BayVBl. 79, 58}}}) zugrunde liegende Fall, in dem eine Aufsichtsperson an Prüflinge, die eine von ihnen zu stellende Gesetzessammlung nicht mitgebracht hatten, Amtsexemplare nach der Reihenfolge der Anforderungen durch die Prüflinge verteilte, wobei ein Teil der Prüflinge leer ausging .

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.1979 - 3 B-324/79
    Er gebietet, die Prüfung für alle Prüflinge unter möglichst gleichmäßigen Voraussetzungen abzuhalten und damit allen Prüflingen objektiv gleiche Prüfungschancen einzuräumen odernegativ formuliertdie Prüflinge nicht vor unterschiedliche Prüfungsbedingungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1969 , BVerwGE 31, 190; Urteil vom 13.10.1972 , BVerwGE 41, 37; Beschluß vom 19.09.1978 , BayVBl. 79, 58; BayerVerfGH, Entscheidung vom 17.10.1963, VerfGH 16, 101/108; BayVGH Urteil vom 23.02.1973, VGH n. F. 26, 108).
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